kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall, oder eine Thrombose, bei der der behandelnde Arzt von einer Tiefenentspannung abrät (unbedingt mit dem Arzt klären)
akute oder chronische Erkrankungen, die einer körperlichen Entspannung entgegenstehen
Weiter spricht gegen eine Hypnose:
Beschwerden, die so stark sind, dass eine stationäre Aufnahme sinnvoll erscheint
akute Suizidalität
wenn die Behandlung parallel zu einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung erfolgt und der behandelnde Arzt bzw. Therapeut kein Einverständnis zu der Hypnosetherapie gibt
wenn kein Wunsch nach Veränderung besteht
wenn keine Bereitschaft zur eigenen aktiven Einbringung in den Veränderungsprozess besteht
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